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Die Einstellungssituation für Lehrkräfte ist seit über 25 Jahren in Baden-Württemberg ungünstig. Trotz stetig steigender Schülerzahlen konnte jahrelang nur jede dritte Bewerberin bzw. Bewerber direkt nach Abschluß der Ausbildung mit einem Arbeitsplatz an staatlichen Schulen rechnen. Ein weiterer Teil der BewerberInnen wurde wenigstens mit einem befristeten Vertretungsvertrag ausgestattet. Durch den nachhaltigen Einsatz der GEW und dem öffentlichen Druck hat das Land Baden-Württemberg die Zahl der Stellen in den vergangenen zwei Jahrzehnten um mehr als zehntausend erhöht. Die Einstellungssituation hat sich zudem in einzelnen Schularten dank den von uns in den Jahren 2001-2006 durchgesetzten zusätzlichen 5.500 Stellen erheblich verbessert, trotzdem bringt vor allem die ungleiche Versorgungssituation in den verschiedenen Regionen und Schularten oft noch lange Wartezeiten auf ein Einstellungsangebot mit sich. Besser könnte es in den kommenden Jahren werden, wenn sich die Zahl der Zurruhesetzungen in einem überalterten Berufsstand fast verdoppelt. Voraussetzung wäre allerdings, dass diese Stellen auch im Zeichen rückläufiger Schülerzahlen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung und Unterstützung pädagogischer Reformen alle wieder besetzt werden.
Leider sieht es aktuell so aus, dass die entsprechende Beschlusslage im CDU-(Wahl)Programm 2005 und Aussagen der Herren Oettinger, Rau und Strathaus vor der Landtagswahl nur wahlkampforientiertes Lippenbekenntnis bleiben. Zwar wurden Lehrerstellen aktuell nicht gestrichen, sondern nur "eingefroren" - die Wirkung auf die Einstellungschancen ist gleich.
521 Stellen sind bzw. werden gesperrt. Gleichzeitig werden die Unterrichtsverpflichtungen der Lehramtsanwärter und Referendare um eine Stunde erhöht und die Ressourcengewinne bei der Unterrichtsversorgung durch Einsparungen bei den Einstellungen ausgeglichen. Zum 01.09.2007 werden deshalb weitere 272 Stellen und zum 01.08.2008 nochmals 77 Stellen (insgesamt 349 Stellen) nicht mehr besetzt.
| Gesperrte Stellen | GHS | RS | BS | Summe |
| zum 1.09.2006* | 245 | 35 | 70** | 350 |
| zum 1.02.2007* | 125 | 14 | - | 139 |
| zum 1.02.2008 | 32 | - | - | 32 |
| Summe Schulart | 402 | 49 | 70 | 521 |
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich bisher mit Erfolg gegen einen Stellenabbau eingesetzt und die Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten eingefordert. Immerhin wurde die Stellenzahl bereits von 1997 bis 2001 um mehrere Tausend erhöht und seit 2001 nochmals mehr als 5.000 Stellen. Dass wir dabei nicht immer so erfolgreich waren, wie wir uns dies gewünscht hätten - nämlich Einstellungsmöglichkeiten für alle ausgebildeten Lehrkräfte zu schaffen - ist trotzdem offensichtlich. Gewerkschaftliche Aktionen und Verhandlungen waren jedoch ebenso offensichtlich nicht wirkungslos. Dies wäre uns nicht gelungen, wenn wir nicht mit über 40.000 Mitgliedern die stärkste Gewerkschaft im Bildungsbereich in Baden-Württemberg wären.
Den oben geschilderten Stellenabbau zu verhindern wird schwer sein, da rückläufige Schülerzahlen den Bedarf an Lehrerstellen nicht mehr so offensichtlich erscheinen lassen. Das Kinderland Baden-Württemberg sollte jedoch auch erkennen, dass pädagogische Reformen und zukunftsfähiges Lernen nicht mit Stellenabbau einhergehen kann.
Auf den nachfolgenden Seiten sollen mehrere Aspekte und Fakten zur Einstellungssituation aufgeführt und Hinweise auf alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben werden. Auf jeden Fall sollten auch die entsprechenden Informationen auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums und auf der Seite der Landes-GEW konsultiert werden.
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Die Sache mit dem Bonus oder Malus
Schon seit Einführung des Vorbereitungsdienstes für Grund- und Hauptschule wurde deutlich, daß einige Seminare im Schnitt jedes Jahr weiter vorn liegen und andere dazu einen deutlichen Abstand (bis zu einer halben Note) hatten. Da die Ursachen hierfür sicher nicht bei den Absolventen, sondern eher bei den örtlichen Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen zu suchen sind, führte das Ministerium einen Seminarausgleich ein. Nur so ist gewährleistet, daß auch Absolventen sogenannter "schlechter" Seminare eine Einstellungschance hatten.
Allerdings wirft diese Regeleung ein neues Problem auf: Die Note 1,0 am Seminar A zählt mit Malus z.B. nur als 1,11 - im Seminar B jedoch mit Bonus beispeilsweise 0,94. Wer also als "Leistungsspitze" das Pech hat, an ein "gutes" Seminar zu kommen, hat somit kaum eine Chance für ein Einstellungsangebot in einem begehrten Schulamt, bei dem es nur 1 oder 2 Einstellungen gibt (in unserem Beispiel bedeutet ein Einserabschluß im Seminar A eine modifizierte Leistungszahl von 43,3 gegenüber 38,1 im Seminar B).
Da auf der Bewerberliste Alt- und Neubewerber eingereiht werden und über Jahrzehnte die Prüfungsschnitte immer besser wurden, hat das Ministerium auch noch einen Jahrgangsausgleich eingeführt, also einen Bonus/Malus im Vergleich zum ersten Prüfungsjahrgang im Vorbereitungsdienst. Im GHS-Bereich hat erstmals 2004 ein Prüfungsjahrgang schlechter als 1982/83 abgeschnitten, da die Prüfungsbedingungen verschärft wurden.
Was bedeutet eigentlich Leistungszahl bzw. Gesamtqualifikation?
Die Noten der ersten und zweiten Dienstprüfung werden - mit Ausnahme der musisch-technischen Fachlehrer/innen (hier zählt nur die Note der Laufbahnprüfung) - als Einstellungsvoraussetzung mit dem Faktor 20 multipliziert und zusammengezählt. Damit wird die Leistungszahl errechnet.
Für Grund-, Haupt-, Real- und mt. Fach-Lehrkräfte wird dann noch obiger Seminarausgleich sowie ein Jahrgangsausgleich verrechnet.
Anmerkung: Seit dem Prüfungsjahrgang 2004/2005 gilt für Lehrkärfte an Grund-, Haupt, Real- und Sonderschulen die einheitliche Wertung der 1. + 2. Staatsprüfung im Verhältnis 20:20.
Ab 2006 gilt dies auch für Gymnasien und Berufliche Schulen.
Bewerbungen für die Februareinstellung müssen bis 30. November vorliegen und beinhaltet automatisch auch die Sommereinstellung, wohingegen Bewerbungen nur für die Sommereinstellung zum 31. März vorliegen müssen.
Über www.lehrereinstellung-bw.de wird die Bewerbung online abgegeben, der dabei generierte Papierauszug muss allerdings unterschrieben innerhalb von 7 Tagen und innerhalb der Bewerbungsfrist ans RP Stuttgart nachgereicht werden.
Sowohl Alt- wie NeubewerberInnen werden auf einer Bewerberliste nach Gesamtqualifikation bzw. Noten chronologisch untereinander aufgelistet. Grundsätzlich werden innerhalb einer Einstellungskategorie die regionalen Präferenzen in der angegebenen Reihenfolge mit den Einstellungsmöglichkeiten abgeglichen.
Eine Neuerung gibt es im GHRS-Bereich: Statt bisher 4 können nun 10 Kreise als Präferenzen angegeben werden. Zusätzlich können auch die Kennzahlen für die Regierungsbezirke eingetragen werden (alle 4 RP bedeutet Baden-Württemberg). Zu beachten ist dabei, dass die Reihenfolge bei einer möglichen Zuweisung - soweit Stellen zu besetzen sind - berücksichtigt wird. Wer also z.B. im weiteren Umkreis von Tübingen eingestellt werden will - notfalls aber auch landesweit einstellungsbereit wäre, sollte beispielsweise folgende Reihenfolge wählen: 416 (TÜ) 415 (RT) + 115 (BB) + 116 (ES) + 417 (BL/ZAK) + 111 (S) + 235 (CW) + 237 (FDS) + 325 (RW) + 400 + 100 + 200 + 300 (alle 4 Regierungsbezirke = Land BW). Hier würde also erst in den aufgeführten Kreisen die Einstellungsmöglichkeit geprüft und nur dann, wenn dort nichts mehr zu besetzen ist, die übrigen Kreise in der Reihenfolge der Regierungsbezirks-Präferenzen.
Zur exemplarischen Orientierung ist hier das frühere Antragsformular GHS (Fassung Neubewerber/innen am Seminar) sowie die Übersichtskarte der Regierungspräsidien und Regionen (Kreise und kreisfreie Städte) mit den jeweiligen Kennzahlen hinterlegt.
Hier nun ein fiktives Beispiel, wie die Verteilung der Stellen erfolgt (Einstellungsbezirke beziehen sich noch auf die Aufteilung in Schulämter vor der Verwaltungsreform):
Die im obigen fiktiven Beispiel fett gedruckte Kennzahl für Staatliche Schulämter bzw. Oberschulämter (vor der Verwaltungsreform 2005) gibt an, welche Präferenz berücksichtigt werden konnte.
Erläuterung hierzu: Bei der ersten Bewerbung konnte erst die 2. Präferenz zu einem Einstellungsangebot führen, da in das an 1. Präferenz angegebene Schulamt keine Einstellung erfolgt.
Die Bewerbungen an 5. Stelle konnte kein Einstellungsangebot erhalten, da nur eine Schulamtspräferenz (202) angegeben und die einzige Stelle nach Einstellungskategorie Gesamtqualifikation bereits an bessere Bewerbung vergeben wurde, die zweite Stelle für diese Region jedoch die Qualifikation Hauptschule erfordert (siehe 8. Bewerbung).
Die 9. Bewerbung führte bei den Schulamtspräferenzen nicht zum Erfolg, da entweder keine Einstellungen in diese (301) vorgenommen wurden oder die Stellen bereits vorher vergriffen sind (302). In diesem Fall wird geprüft, ob in einem anderen - naheliegenden - Schulamt der angegebenen Oberschulamtspräferenz (300) noch eine Stelle offen ist.
Dem Haupt-Einstellungsverfahren Sommer (Bewerbung über Allgemeine Bewerberliste, zentral geführt vom Regierungspräsidium Stuttgart) sind zwei eigenständige Einstellungsverfahren vorgeschaltet, für die andere Termine (siehe Terminplan) und Formalien gelten. Dies ist einerseits das Stellenauschreibungsverfahren mit Bewerbung direkt an die ausschreibenden Schulen und andererseits das Einstellungsverfahren bei Zusatzqualifikation mit Bewerbung an das jeweilige Regierungspräsidium.
Im Stellenausschreibungsverfahren (umgangssprachlich "schulscharfe Ausschreibung") kann sich bewerben, wer bereits in den öffentlichen Schuldienst eingestellt wurde (Bewerbung im Versetzungsverfahren) oder wer dadurch erst noch eine Einstellung erreichen will (Bewerbung im Einstellungsverfahren). In beiden Fällen wird die Bewerbung direkt an die ausschreibende Schule adressiert und an das Regierungspräsidium (RP) eine Erklärung (Informationsseite KM) (
Formblatt), an welchen Schulen man sich beworben hat. Bei einer Versetzungsbewerbung muss zusätzlich zur Direktbewerbung an die Schule ein formeller Antrag (Informationsseite KM) (
Antragsformular) über den Dienstweg (u.a. wegen Freigabeerklärung des RP) gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen bei Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen: Neben einem tabellarischen Lebenslauf und Ablichtungen beider Lehramtsprüfungen müssen ggf. Nachweise über die jeweils geforderten besonderen Qualifikationen beigelegt werden. Altbewerber/innen müssen zudem eine Kopie der Aufnahmebestätigung in die Allgemeine Bewerberliste beifügen.
Neuerung 2007: Es kommt jetzt zu mehreren Stellenausschreibungsverfahren. Zunächst werden in der Zeit vom 12.-22. Februar Stellen in Mangelregionen ausgeschrieben und dann vom 17.-28. März allgemein. Die Stellen stehen im Internet
und die Bewerbung muss spätestens am Bewerbungsschluss an der Schule vorliegen.
Bei allen Verfahren gilt: Sind Schwerbehinderte unter den Bewerbungen, wird die Schwerbehindertenvertretung automatisch beteiligt (es sei, betroffene BewerberInnen widersprechen der Beteiligung). Für die Bewerbungsgespräche an den Schulen gilt: An Gymnasien und Beruflichen Schulen soll generell eine Vertretung des Personalrats hinzugezogen werden, im GHRS-Bereich ein von der GLK zu wählendes Mitglied des Kollegiums. Beauftragte für Chancengleichheit sind nur zu beteiligen, wenn Frauen deutlich unterrepräsentiert sind, was im Regelfall wohl nur an Berufsschulen der Fall sein dürfte.
Im Einstellungsverfahren Zusatzqualifikation muss die Bewerbung spätestens am 1. März dem Regierungspräsidium vorliegen, in dem man einstellungsbereit ist (also bis zu 4 Bewerbungen möglich). Voraussetzung ist, dass man die Lehrbefähigung in Baden-Württemberg erworben oder den Lebensmittelpunkt hier hat und vorher in die Allgemeine Bewerberliste aufgenommen wurde. Als Zusatzqualifikationen werden insbesondere Tätigkeiten bzw. Aus-/Weiterbildungen berücksichtigt, die in der Regel nach der zweiten Dienstprüfung erworben wurden, soweit sie für die Tätigkeit als Lehrkraft förderlich sind. Hierzu zählen natürlich Lehrtätigkeiten als Vertragslehrkraft, im Privatschuldienst oder Ausland, in Musikschulen etc., aber auch Berufserfahrung in anderen Tätigkeitsfeldern, zusätzliche Qualifikationen wie z.B. Montessori-Diplom, Informatik, u.v.m. Auch Familienarbeit kann ergänzend berücksichtigt werden.
Es empfiehlt sich, auch die jeweiligen Bezirks- und örtlichen Personalräte von der Bewerbung in Kenntnis zu setzen, da deren Zustimmung zur Einstellung erforderlich ist.Zusatzqualifikation Fremdsprache
Die Zusatzqualifikation Englisch/Französisch an Grundschulen hat mit dem obigen Einstellungsverfahren Zusatzqualifikation nichts zu tun und wird nur im Hauptverfahren berücksichtigt. Nähere Informationen finden sich hier:
Allerdings sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass 2007 im Einstellungserlass zwar weiterhin von Fremdsprachenqualifikation Englisch und Französisch gesprochen wird, voraussichtlich jedoch Englisch nicht mehr besonders berücksichtigt wird, eine nachgewiesene Qualifizierung in Englisch somit die Einstellungschancen nicht mehr verbessern wird.
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern können sich ebenfalls um Einstellung in Baden-Württemberg über die diversen Einstellungsverfahren bemühen. Unbefristet Beschäftigte müssen dabei jedoch einen Freigabebescheid ihres Bundeslandes einreichen. Alternativ können sie auch eine "normale" Versetzung im Ländertauschverfahren beantragen.
Da während des Schuljahres Ausfälle von Lehrkräften nur eingeschränkt durch eine zu geringe interne Lehrerreserve abgefangen werden können gibt es auch fortwährend befristete Vertretungsverträge. Bewerbungen hierfür an die Regierungspräsidien bzw. parallel direkt an die betreffenden Landrats-/Schulämter. Es empfiehlt sich, auch die jeweiligen Bezirks- und örtlichen Personalräte von der Bewerbung in Kenntnis zu setzen, da deren Zustimmung zur Einstellung erforderlich ist.
Privatschulen decken ihren Bedarf durch Einstellung von beamteten Lehrkräften, die im Rahmen einer Beurlaubung freigestellt sind, sowie durch Direkteinstellungen. Im Rahmen des Haupt-Einstellungsverfahren können BewerberInnen, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer anerkannten baden-württembergischen Privatschule vorweisen und die die erforderliche Lehrbefähigung für diese Privatschule haben (richtet sich meist nach den zugrundeliegenden Lehrplänen), die Einstellung in den öffentlichen Dienst (Verbeamtung) bei gleichzeitiger Beurlaubung an die Privatschule beantragen. Als Grenz-Gesamtqualifikation gilt in diesem Fall nicht die regionale Einstellungsgrenze, sondern die letzte Gesamtqualifikation (GQ), mit der irgendwo in Ba-Wü mit gleicher Qualifikation (also z.B. Schwerpunkt HS, Grundschule-Fremdsprache oder Engpassfach) noch eine Einstellung in den öffentlichen Dienst vorgenommen wurde.
Es empfiehlt sich, die Bewerbung an Privatschulen möglichst deutlich vor der Bewerbung in den Staatsdienst einzuleiten, da der Arbeitsvertrag (o.ä.) bei dieser "Beurlaubungs-Einstellung" bereits mit der Bewerbung vorgelegt werden muss (bzw. ggf. nachgereicht zum letzten Änderungstermin Mitte Mai).
GEW-Mitglieder erhalten Privatschulverzeichnisse bei den Bezirksgeschäftsstellen oder per Mail. Bitte Mitgliedsnummer angeben und für welchen Regierungsbezirk Interesse besteht.
Natürlich steht es Lehrerinnen und Lehrern frei, sich auch in anderen Bundesländern oder im Ausland um eine Stelle zu bewerben. Über die Aussichten lassen sich keine pauschalen Aussagen machen. Am besten einfach bewerben. Die Adressen der zuständigen Behörden finden sich hier:
Neben dem "deutschen" Auslandsschuldienst kommen ggf. auch Bewerbungen direkt im Ausland in Frage. Speziell in der Schweiz werden regional Lehrkräfte gesucht. Da die Einstellungsmodalitäten in der Schweiz kantonal unterschiedlich sind (teilweise über die Kantonalregierung, oftmals jedoch kommunal), können hier keine näheren Aussagen gemacht werden. Eine gute Startadresse stellt das Jobportal für Lehrkräfte in der Schweiz (erfasst allerrdings nicht alle Kantone) oder Öffentliches Jobportal - Bereich Lehrkräfte (allerdings nur Großraum Zürich/Luzern/Zug) sowie der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH dar (Verweise zu den Kantonalseiten) sowie der Schweizer Bildungserver. Zahlreiche aktuelle Stellenanzeigen findet man unter Bildung Schweiz.
Für die Übernahme in den schweizer Schuldienst ist ggf. die Anerkennung der in Deutschland erworbenen Lehrbefähigung erforderlich. Nähere Auskünfte hierzu bei den Einstellungsinstitutionen bzw. der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
Ergänzend zu dieser Informationseite schaltet die GEW jeweils im Januar/Februar und im Juni/Juli eine kostenlose Hotline mit mehreren kompetenten Mitgliedern aus den Haupt- und Bezirkspersonalräten. Wenn Fragen zwischendurch auftreten, helfen vielleicht diese Kontaktadressen weiter:
Aktuelle Informationen werden laufend ergänzt, sobald sie bekannt, aufgearbeitet oder für die Öffentlichkeit freigegeben werden können.
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